Die Tätigkeit umfasst die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung beim Vollzug der Sozialversicherungen, insbesondere im Bereich Invalidenversicherung und Alters- und Hinterlassenenversicherung. Zu den Aufgaben gehört das selbstständige Bearbeiten von komplexen Rechtsfragen, Einsprachen, Vernehmlassungen und Beschwerden. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes juristisches Studium sowie praktische Erfahrung im Sozialversicherungsrecht.
(KI generierte Zusammenfassung)
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