Die Tätigkeit umfasst die Erledigung von Gefangeneneintritten und -austritten, inkl. erkennungsdienstliche Erfassung, sowie allgemeine Aufsichts-, Betreuungs- und Kontrolltätigkeiten. Voraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis, hohe Sozialkompetenz sowie die Bereitschaft zum 3-Schichtbetrieb inklusive Wochenendeinsätzen.
(KI generierte Zusammenfassung)
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