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Was können Sie gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?

Veröffentlicht am 09.02.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Ziel von Mobbingattacken am Arbeitsplatz ist immer, den Angegriffenen zumindest zu schädigen und in
letzter Konsequenz von seinem Arbeitsplatz zu vertreiben. Nicht immer sind es Kollegen, sondern
immer häufiger auch Vorgesetzte, die am Arbeitsplatz mobben. Die Gründe sind vielschichtig, haben
jedoch immer auch etwas mit einer Persönlichkeits- und Charakterschwäche des Mobbenden zu tun.
Wichtig ist, sich möglichst frühzeitig zur Wehr zu setzen. Was Sie gegen Mobbing am Arbeitsplatz
tun können - informieren Sie sich hier!

Mobbing am Arbeitsplatz: Ursachen und Formen
Die Ursachen für Mobbing sind vielschichtig. Raum bekommt diese extreme Form der Verunglimpfung
und Ausgrenzung vor allem in Unternehmen mit einem schlechten Arbeitsklima und einer laschen
Arbeitsorganisation. Das drückt sich dadurch aus, dass Kompetenzen und Aufgaben nicht klar umrissen
sind.

Falsches Führungsverhalten, fehlende rote Linien und unklare Vorgaben bereiten ebenfalls den
Boden für Mobbing. Wer mobbt, zeichnet sich nicht gerade durch Charakterstärke sowie hohe
moralische und ethische Werte aus. Schliesslich soll der Gemobbte nicht nur in seiner
Persönlichkeit und Position geschwächt, sondern gewissermassen entsorgt werden.

Und so reichen die Sabotageakte von Angriffen auf die Persönlichkeit, die Arbeitsleistung und die
Gesundheit über die Demontage sozialer Beziehungen und des sozialen Ansehens bis hin zu der
Unmöglichkeit, sich in Gespräche einzubringen. Drohungen werden ausgesprochen, Äusserungen
unterbrochen und die Beteiligung an Gesprächen abgeschnitten. Gemobbte werden nicht mehr gegrüsst und schliesslich vollkommen ausgegrenzt.

Gerüchte und falsche Verdächtigungen werden in Umlauf gebracht. Der Gemobbte wird der Lächerlichkeit preisgegeben, beschimpft, bedroht, seelisch und bisweilen auch körperlich verletzt. Geht das Mobbing von einer Führungskraft aus, werden dem
Gemobbten keine oder sinnlose Aufgaben zugewiesen oder solche, die weit unter seiner fachlichen
Kompetenz liegen. Die Mobber sind überaus kreativ, was das Fertigmachen anderer Menschen angeht
und weniger in Bezug auf ihre persönliche Arbeitsleistung.

Gemobbt! Was nun?

Sobald Sie gemobbt werden, sollten Sie ein Mobbing-Tagebuch führen. Darin dokumentieren Sie
detailliert mit Datum, Ort und Uhrzeit jeden einzelnen Vorgang. Das ist deshalb wichtig, um im Falle
einer juristischen Auseinandersetzung entsprechende Beweismittel zu haben. Diese Notizen können Sie gegebenenfalls mit Fotos ergänzen.

Sie können sich auch eine App mit Diktierfunktion auf Ihr Handy laden und Tonaufnahmen von den Vorkommnissen machen - allerdings so, dass es der oder die Mobber unter keinen Umständen merken. Grundsätzlich sind Aufzeichnungen von Gesprächen nicht erlaubt beziehungsweise strafbar. Nicht bestraft werden Sie, wenn Sie Rechtfertigungsgründe geltend machen. Im Falle von Mobbing wären das erhebliche persönliche Nachteile, von denen Sie ohne die Aufzeichnungen betroffen wären.

Wichtig ist, dass Sie sich innerhalb des Unternehmens Verbündete suchen, die Sie mental oder auch
mit Rat und Tat unterstützen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, eine der zahlreichen Mobbing
Anlaufstellen und Beratungsstellen in der Schweiz aufzusuchen - eine Liste mit Adressen finden Sie
auf https://www.mobbing-zentrale.ch/anlaufstellen/, um eine Strategie oder Lösung zu erarbeiten.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, weil Sie bereits eine Kündigung erhalten
haben, dann ist es unverzichtbar, sich rechtlich beraten zu lassen, auch um keine Fristen zu
versäumen.

Mobbing am Arbeitsplatz: Rechtsgrundlagen in der Schweiz

Es gibt zahlreiche Rechtsgrundlagen, die Ihnen helfen, sich gegen den oder die Mobber zu wehren,
unter anderem diese:
  1. Nach Art. 328 OR (Obligationenrecht) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Verhältnis zum Arbeitnehmer dessen Persönlichkeit und Gesundheit zu schützen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.
     
  2. Hat der Arbeitgeber als Folge der Mobbinghandlungen eine sogenannte missbräuchliche Kündigung ausgesprochen, geniessen Sie nach Art. 336 OR Kündigungsschutz und können gegen die unberechtigte Kündigung vorgehen.
     
  3. Ist die Kündigung nach Art. 336a OR erwiesenermassen missbräuchlich, haben Sie als Gemobbter Anspruch auf eine Entschädigung. Davon bleiben eventuelle Schadenersatzansprüche aus anderen Rechtstiteln unberührt. Das heisst, diese können Sie zusätzlich geltend machen.
     
  4. In Betracht kommen je nach Einzelfall auch strafrechtliche Schritte gegen den oder die Mobber, zum Beispiel wegen Nötigung, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung, übler Nachrede sowie gegebenenfalls wegen einfacher Körperverletzung und sexueller Belästigung.
Was in den schweizerischen Gesetzen fehlt, ist eine Legaldefinition zum Begriff "Mobbing". Lediglich
in der Botschaft des Bundesrates für die Referendumsabstimmung vom 29. November 1998 findet sich
der Hinweis, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die persönliche Integrität der Mitarbeiter
auch gegen Mobbing zu schützen.