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Welche rechtlichen Regelungen bestimmen die Arbeit im Home Office?

Veröffentlicht am 06.10.2022 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Eine gesetzliche Regelung für das Home Office fehlt in der Schweiz. Deshalb fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) diesbezüglich schon seit längerem einheitliche gesetzliche Regelungen. Bis die Rahmenbedingungen gesetzlich normiert sind, müssen vertragliche Regelungen ausreichen. Welche Rechtslage sich daraus ergibt, informieren Sie sich hier!
Vertragliche Regelung der Arbeit im Home Office

Da eine gesetzliche Regelung fehlt, ist es in Bezug auf die Arbeit im Home Office unabdingbar, wichtige Vorgaben vertraglich zu regeln. In Betracht kommt der Individualarbeitsvertrag oder ein einschlägiges Arbeitsreglement rund um das Home Office als Teil des Arbeitsvertrages, auf den die Bestimmungen nach Art. 319 ff. OR (Obligationenrecht) Anwendung finden. Eher selten, aber möglich ist die Aufnahme von Regelungen in Gesamtarbeitsverträge.

Home Office - wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach Art. 327 OR verpflichtet, die Arbeitsinfrastruktur im Home Office zur Verfügung zu stellen. Kann der Arbeitnehmer im Home Office bereits vorhandene und für die Arbeit notwendige Geräte und Arbeitsmaterialien nutzen, hat der Arbeitgeber die Nutzung angemessen zu entschädigen. Er kann die Kosten auch auf den Arbeitnehmer abwälzen, indem er im Arbeitsvertrag die finanzielle Entschädigung ausschliesst.

Möglich ist das in Bezug auf das technische Equipment, Büromöbel und Arbeitsmaterialien. Anderes gilt für den Auslagenersatz, auch Spesenersatz genannt. Die Auslagen, die in Ausführung der Arbeit im Home Office entstehen, muss der Arbeitgeber zwingend tragen, zum Beispiel eine anteilige Kostenbeteiligung für Miete (Urteil des Bundesgerichts - 4A533/2019 - vom 23. April 2019) sowie Kosten für die Telefon- und Internetnutzung. Der Einfachheit halber ist es sinnvoll, eine Spesenpauschale zu vereinbaren.

Der zeitliche Rahmen der Arbeit im Home Office

Unabhängig vom Arbeitsort bleiben auch im Home Office die Regelungen in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten unverändert. Das bedeutet, dass die maximale wöchentliche Arbeitszeit für Büropersonal und für die Arbeit im Home Office bei 45 Arbeitsstunden in der Woche liegt. Die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Werktagen muss mindestens elf Stunden betragen. Insgesamt darf die Arbeitszeit 14 Stunden am Stück nicht übersteigen.

Geheimhaltung und Datenschutz im Home Office

Auch im Home Office sind Arbeitnehmer zur Geheimhaltung und zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass niemand Zugang oder Einblick in vertrauliche Geschäftsinformationen hat, was für Familienangehörige sowie für dritte Personen uneingeschränkt gilt.

So muss beispielsweise das häusliche Arbeitszimmer abgeschlossen werden beziehungsweise Geschäftsvorgänge in Aktenschränken eingeschlossen werden. Ein Passwort-Schutz für alle genutzten Geräte sowie eine geschützte Verbindung zum Firmennetzwerk sind ebenfalls unerlässlich.

Arbeiten im Home Office: Wer haftet?

Wer im Home Office arbeitet, nimmt seine Aufgaben in einer Umgebung wahr, die auf private Zwecke ausgerichtet ist. Das wirft Fragen in Bezug auf die Haftung auf. Während im Unternehmen der Arbeitgeber haftet, verändert sich die Haftungssituation im Home Office. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber für das Home Office Regeln definieren. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Aufgaben konkretisiert werden, die ausserhalb der Büroräumlichkeiten erledigt werden dürfen.