Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) und die IV-Stelle Solothurn (IVSO) sind juristisch selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten. Die AKSO vollzieht insbesondere die Bundesgesetzgebungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende (EO) und bei Mutterschaft (MSE), über die Familienzulagen (FLG und FamZG) und Teile des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Als vom Kanton Solothurn übertragene Aufgaben führt sie die Familienausgleichskasse des Kantons Solothurn (FAK) und richtet die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sowie die Individuelle Prämienverbilligung zur Krankenversicherung (IPV) aus. Die IVSO vollzieht die individuellen Versicherungsleistungen der Invalidenversicherung für Menschen mit Behinderung im Kanton Solothurn.
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) und die IV-Stelle Solothurn (IVSO) sind juristisch selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalten. Die AKSO vollzieht insbesondere die Bundesgesetzgebungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende (EO) und bei Mutterschaft (MSE), über die Familienzulagen (FLG und FamZG) und Teile des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Als vom Kanton Solothurn übertragene Aufgaben führt sie die Familienausgleichskasse des Kantons Solothurn (FAK) und richtet die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sowie die Individuelle Prämienverbilligung zur Krankenversicherung (IPV) aus. Die IVSO vollzieht die individuellen Versicherungsleistungen der Invalidenversicherung für Menschen mit Behinderung im Kanton Solothurn.
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