Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) ist eine unabhängige, öffentlich rechtliche Anstalt. Sie vollzieht insbesondere die Bundesgesetzgebungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG), über die Familienzulagen (FLG und FamZG) und Teile des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).
Als vom Kanton Solothurn übertragene Aufgaben führt sie ausserdem die Familienausgleichskasse des Kantons Solothurn (FAK), richtet die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV, die Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) sowie die Individuelle Prämienverbilligung zur Krankenversicherung (IPV) aus.
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) ist eine unabhängige, öffentlich rechtliche Anstalt. Sie vollzieht insbesondere die Bundesgesetzgebungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG), über die Familienzulagen (FLG und FamZG) und Teile des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG).
Als vom Kanton Solothurn übertragene Aufgaben führt sie ausserdem die Familienausgleichskasse des Kantons Solothurn (FAK), richtet die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV, die Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) sowie die Individuelle Prämienverbilligung zur Krankenversicherung (IPV) aus.